Wenn eine Grundpflege, eine Behandlungspflege oder eine hauswirtschaftliche Versorgung für den Pflegebedürftigen notwendig ist, diese von der Familie allein jedoch nicht mehr getragen werden kann, sollte ein ambulanter Pflegedienst zu Hilfe geholt werden. Grundpflege ist die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Dabei handelt es sich, wie schon erwähnt, um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege: Maßnahmen der Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden. Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von einem Pflegedienst ausgeführt werden. Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Die häusliche Pflege umfasst außer der Behandlungspflege auch die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Patienten. Sie findet im Haushalt des Versicherten. Hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine Betreuung des Klienten in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Hauswirtschaft. Die Betreuung bezieht sich sowohl auf die Haushaltsorganisation als auch auf die Durchführung der täglichen Haushaltsaufgaben. Diese beinhalten z.B. einkaufen gehen und andere Besorgungen erledigen, Mahlzeiten vorbereiten und/oder kochen, Geschirr spülen, das Verrichten von täglich anfallenden Reinigungsarbeiten, Abfallentsorgung, Wäschepflege: Wäsche wechseln, waschen, trocknen, bügeln. Die Betreuungsperson teilt sich die Arbeit im Haushalt nach den jeweiligen Erfordernissen selbstständig und eigenverantwortlich ein. Die hauswirtschaftliche Versorgung ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, sich zu Hause, in seiner gewohnten Umgebung, im Rahmen der häuslichen Pflege, pflegen zu lassen. Die Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss von Pflegebedürftigen abgerufen werden, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zwar im Turnus von einmal halbjährlich in den Pflegegraden 2 und 3 bzw. einmal vierteljährlich in den Pflegegraden 4 und 5. Die Beratung in der eigenen Häuslichkeit dient der praktischen Unterstützung der häuslich Pflegenden und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Die Durchführung der Beratung und die dabei gewonnenen Erkenntnisse müssen von der Pflegedienst gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, so dass die Pflegekasse über den Stand der Versorgung und die Durchführung der Beratung stets informiert ist und ggf. aktiv werden kann.
Information
Anbieter
Ambulanter Pflegedienst PRIMA
Zeitraum des Angebots
täglich von 6:00 bis 22:00
Angebotsort
Ambulanter Pflegedienst PRIMA
Südring 20
21465 Wentorf
Ansprechpartner
040-55287301
Anfrage per E-Mail